Zweck / Mission
- Förderung und Unterstützung von Personen irgendwelcher Nationalität auf den Gebieten der Musik, Kunstmalerei, Schriftstellertum sowie allgemeiner Wissenschaft, im besonderen deren berufliche Ausbildung, Weiterbildung oder Erlangung besonderer Fähigkeiten;
- Ausrichtung von Beiträgen an Schulen, Universitäten oder sonstige Kurse im Fürstentum Liechtenstein oder in anderen Ländern, die Personen in den laut Absatz 1. genannten Gebieten ausbilden;
- Unterstützung von kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen, an welchen die laut Absatz 1. förderungswürdigen Personen entweder als Mitwirkende oder als Lernende teilnehmen;
- Bereitstellen von Gegenständen aller Art, welche die laut Absatz 1. bestimmten Personen benötigen, um ihre Fähigkeiten zu erreichen;
- Ausrichtung und Organisation eines zu gründenden "Seymour Obermer" Preises, der an Wettbewerben im Fürstentum Liechtenstein oder in anderen Ländern an Kandidaten verleiht wird, die die Bedingungen des Absatzes 1. erfüllen.
Die zur Erfüllung des Stiftungszweckes notwendigen und dienlichen Massnahmen sind im Rahmen des vorstehenden Absatzes dem freien Ermessen des Stiftungsrates nach Massgabe von Artikel 5 und 6 hienach anheim gestellt.