Zweck / Mission
Zweck der privatnützigen Familienstiftung ist die Bestreitung der Kosten der Erziehung und Bildung, der Ausstattung und Unterstützung, des Lebensunterhalts im Allgemeinen und die wirtschaftliche Förderung im weitesten Sinn der Begünstigten. Zum Kreis der möglichen Begünstigten zählen der Stifter, seine Ehefrau und die leiblichen Abkömmlinge des Stifters. Personen aus diesem Kreis können in getrennt von diesen Statuten errichteten Beistatuten zu Begünstigten ernannt werden. Neben der Verfolgung privatnütziger Zwecke gemäss Satz 1 können auch gemeinnützige Zwecke verfolgt werden, wobei höchstens ein Viertel der Erträge der Stiftung für gemeinnützige Zwecke verwendet werden darf. Die Stiftung ist befugt, alle Rechtsgeschäfte abzuschliessen, die der Verfolgung und Verwirklichung ihres Zwecks dienen, insbesondere das Stiftungsvermögen zu veräussern oder zu belasten. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.