Zweck / Mission
1.) Zweck der Stiftung ist die Sicherung der Versorgung der Begünstigten aus den Erträgnissen und - entsprechend den Bestimmungen der gegenständlichen Urkunde sowie einer allfälligen Zusatzurkunde - auch aus der Substanz des Stiftungsvermögens, durch Nutzung, Verwaltung und Verwertung des der Stiftung gewidmeten Vermögens, sowie die langfristige Erhaltung und Förderung der Unternehmen, an denen die Stiftung unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Des Weiteren kann der Aufbau von Sammlungen (z.B. Kunst, Fahrzeuge, Schmuck) jeder Art vorgenommen werden.
2.) Die Stiftung ist berechtigt, die zur Erhaltung und Vermehrung des Stiftungsvermögens erforderlichen und nützlichen Geschäfte abzuschliessen, insbesondere Zuwendungen zu empfangen, Verbindlichkeiten einzugehen, Teile des Stiftungsvermögens zu veräussern und das Stiftungsvermögen zu verwalten. Ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe wird nicht betrieben.
3.) Der Stiftungszweck kann auch durch die Errichtung einer anderen Stiftung, eines Trusts oder einer ähnlichen Vermögensmasse nach dem Recht von Liechtenstein oder einer anderen Rechtsordnung verfolgt werden. Diese Massnahme bedarf der Zustimmung des Stifters Lukas Kurzmann, solange diese in der Lage ist, im Sinne von § 4 Abs. 4 dieses Recht wahrzunehmen. Danach bedarf dies der einstimmigen Zustimmung des Beirats. Dasselbe gilt für eine den Stiftungszweck wahrende Verlagerung des Sitzes dieser Stiftung in eine andere Rechtsordnung.
4.) Die Stiftung kann demnach an der Errichtung von weiteren Stiftungen oder ähnlicher Einrichtungen mit gleichem, ähnlichem oder anderem Zweck als Mitstifter oder Stifter oder Settlor mitwirken und Teile oder auch das gesamte Vermögen der Stiftung auf die miterrichtete Stiftung oder ähnliche Einrichtung übertragen. Dabei ist darauf Bedacht zu nehmen, dass mit dem der Stiftung verbleibenden Vermögen berechtigte Ansprüche von Dritten an die Stiftung und der Zweck der Stiftung erfüllt werden können.