Zweck / Mission
Unterstützung von wohltätigen, gemeinnützigen und religiösen Werken, namentlich Unterstützung von Tierschutz- und Naturschutzorganisationen, christlichen Missionen in der Schweiz und in Entwicklungsländern, Waisenhäusern, Blinden-, Invaliden- und Chronischkrankenheimen und von Bergbauernfamilien. Die Stiftung kann unmittelbar an Missionare, Waisen, Blinde und Invalide Unterstützungen ausrichten.
1. Allgemeines
Die Stiftung unterstützt in einem über die Jahre ausgewogenen Verhältnis Institutionen und Projekte im Bereich des Natur- und Tierschutzes und im sozialen und soziokulturellen Bereich.
In Frage kommen in erster Linie konkrete und überschaubare Projekte sowie Beiträge an die Betriebskosten kleiner Organisationen, die mangels einer festen staatlichen Subventionsbasis auf Unterstützung aus privaten Quellen in besonderer Weise angewiesen sind.
Die Stiftung beteiligt sich grundsätzlich nicht an grösseren Fundraising-Aktionen oder an Sammlungen grosser gemeinnütziger und sozialer Organisationen.
2. Natur- und Tierschutz
Bevorzugt unterstützt werden klar umrissene und bezüglich ihrer Ausführbarkeit überschaubare Projekte.
Eine Zusatzfinanzierung von Grossprojekten kommt nur in begründeten Ausnahmefällen in Betracht, wie z.B. bei Grossprojekten, die mit von der Stiftung prioritär unterstützten Projekten in engem Zusammenhang stehen.
Die Förderung der Stiftung bezieht sich im Bereich des Natur- und Tierschutzes schwerpunktmässig auf Projekte in der Schweiz und im angrenzenden Ausland, da ihr hierfür die nötigen Beurteilungskriterien zur Verfügung stehen. Projekte im Ausland unterstützt sie ausnahmsweise, wenn sie in besonderer Weise den Intentionen der Stifterin entsprechen.
Bevorzugt werden Projekte auf folgenden Ebenen:
Biotopbau: Beiträge an Konzeptarbeiten und Baukosten; Biotopbetreuung: Massnahmen zur langfristigen Erhaltung von Biotopen gemäss ihrem Konzept, Unterhalts- und Erneuerungskosten. Forschungsprojekte, die gezielt und mit nahem Bezug dem Naturschutz dienen, z.B. mit praxisbezogenen Anwendungsmöglichkeiten. Tierschutzprojekte, die zur Sicherung oder Wiederherstellung von adäquaten Lebensräumen für heimische Tierarten dienen.
3. Sozialer und soziokultureller Bereich
Die Stiftung unterstützt bevorzugt Projekte mit überblickbarem finanziellem und zeitlichem Rahmen: Von katholischen oder protestantischen Missionsgesellschaften oder vergleichbaren konfessionell nicht gebundenen Organisationen getragene und verantwortete Projekte im Bereich der Schulbildung und Berufsbildung, des Infrastrukturaufbaus (Wasser, Hygiene etc.) und der Ernährung in Entwicklungsländern und in anderen stark benachteiligten Ländern, vornehmlich in Südamerika, Asien und Osteuropa. Die Stiftung akzeptiert bei solchen Projekten je nach Umständen auch einen gewissen Grad von Risiko, das mit einem sinnvollen Experiment oder Initialversuch verbunden sein kann. Subventionen an Hilfsorganisationen, vor allem solche mit Bezug zu einer christlichen Kirche, in Notgebieten oder bei akuten Notlagen. Beiträge an die ordentlichen Kosten von christlichen Missionen und von Schulen und ähnlichen Instituten, die von christlichen Missionen oder anderen kirchlichen Trägerschaften in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in Osteuropa geführt werden. Beiträge an schweizerische soziale Institutionen, namentlich der Region Nordwestschweiz, und in den Schweizer Berggebieten, insofern sie nicht bereits wesentlich staatlich subventioniert sind. Institutionen, die keinen oder nur beschränkten Zugang zu staatlichen Subventionen haben, können auch durch regelmässige Beiträge an ihren laufenden Bedarf oder für besondere Bedürfnisse mit einmaligen Beiträgen unterstützt werden. Beiträge und Stipendien für die Aus- und Weiterbildung von christlichen Missionaren und für die Mission oder die kirchliche Arbeit in benachteiligten Ländern berufene Geistliche.
4. Schwerpunktprojekte
Die Stiftung unterstützt schwerpunktmässig mit einem Mitteleinsatz bis zu einem Viertel ihres jährlichen Vergabeplafonds und über mehr als ein Jahr Projekte, die in besonderem Mass ihren Zielsetzungen entsprechen, auf erhebliche Mittel über einen gewissen Zeitraum zur Realisierung angewiesen sind und bei denen Gewähr für einen erfolgreichen Mitteleinsatz besteht. Die Finanzierung solcher Projekte bedingt eine enge Begleitung durch die Geschäftsstelle oder ein hierzu delegiertes Mitglied des Stiftungsrates.
Die Stiftung kann bei der Umsetzung solcher Projekte die Dienste von externen Fachkräften in Anspruch nehmen.

