Zweck / Mission
- Die Stiftung unterstützt zu 60% die medizinische Forschung sowie zu 40% Menschen mit Behinderungen.
2.a) Im Bereich der medizinischen Forschung wird der Stiftungsrat in der Regel Forschungsprojekte fördern und unterstützen, die nicht ohnehin durch öffentliche Gelder-, Forschungs- oder Nationalfonds dotiert werden; als besonders förderungswürdig werden daher kleinere, aber medizinisch oder wissenschaftlich bedeutsame Forschungsprojekte betrachtet.
b) Zur Unterstützung und Förderung von Behinderten nimmt der Stiftungsrat Zuwendungen an körperlich oder geistig behinderte Personen, vorwiegend zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen, an Heime oder Institutionen vor, die geeignet sind, die Lebensfreude und Lebensqualität solcher Personen zu steigern. Die Zuwendungen erfolgen in der Regel an Einzelpersonen, Familien, Heime, Sonderschulen und dergleichen, und nur zweckgebunden, bei Vorliegen konkreter Gesuche, an Verbände, wie z.B. den Invalidenverband. Die Zuwendungen werden vorgenommen für Massnahmen, die aus sozialen oder medizinischen Gründen notwendig oder sinnvoll und nicht durch staatliche oder private Versicherungen gedeckt sind. Es können auch Zuwendungen an Eltern, Erziehungsbeauftragte oder Betreuer von Behinderten gemacht werden, zur Finanzierung fachlicher Weitebildung oder notwendiger Ferienaufenthalte; ausserdem kann die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal zur Betreuung von Behinderten unterstützt werden.

